Ratgeber · Recht & Business
Emojis im Markenrecht: was Unternehmen mit Logos und Custom-Emojis dürfen
Das Apple-Logo, das Coca-Cola-Schriftzug, das Mercedes-Sternzeichen, keines davon ist ein offizielles Emoji. Das Unicode Consortium lehnt Marken-Vorschläge konsequent ab. Trotzdem nutzen Unternehmen Emojis kommerziell: in Werbung, als Markennamen, als Custom-Emojis in Slack-Workspaces. Dieser Ratgeber zeigt, wo das rechtlich sauber ist und wo Stolperfallen lauern.
Der Unicode-Standard und das Markenrecht
Das Unicode Consortium nimmt grundsätzlich keine Marken, Logos oder firmenspezifischen Symbole in den Emoji-Standard auf. Das ist in den offiziellen Submission Guidelines (Kriterium 11) eindeutig festgelegt: „Logos, brands, UI icons, signage, specific people are excluded”. Der Hintergrund: das Consortium will den Standard vor markenrechtlichen Streitigkeiten schützen, die entstehen würden, wenn ein bestimmtes Unternehmen über die Verwendung „seines” Emojis verfügen könnte.
Daraus folgt eine einfache Faustregel: jedes Emoji, das im offiziellen Unicode-Set steht, ist markenrechtlich gemeinfrei in seinem Codepoint. Es kann nicht über § 4 MarkenG durch bloße Benutzung Markenschutz beanspruchen, weil es keine kennzeichnungsfähige Eigenleistung gibt, das Emoji ist von Anfang an als geteiltes globales Kommunikationsmittel angelegt.
Das gilt für die abstrakte Codepoint-Definition. Ganz anders ist die Lage bei den konkreten Glyphendarstellungen der Vendor, dazu gleich mehr.
Können Unternehmen Emoji-Marken eintragen lassen?
Ja, das geht, aber nicht das Emoji isoliert, sondern Emoji als Teil einer kennzeichnenden Kombination. Beim DPMA und beim EUIPO sind in den letzten Jahren Hunderte von Marken eingetragen worden, die ein oder mehrere Emojis als Bestandteil enthalten. Beispiele: Wortmarken in der Form „[Wort] [Emoji]” für Restaurants, Apps und Modelabels.
Die rechtliche Voraussetzung ist die Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Ein 🍕-Emoji als alleinige Wortmarke für „Pizza-Lieferdienste” hätte keine Chance, es ist rein beschreibend, ein freihaltebedürftiges Zeichen, das jeder Pizza-Anbieter verwenden können muss. Dasselbe Emoji in Kombination mit einem distinktiven Wort, einer grafischen Verfremdung oder in einer ungewöhnlichen semantischen Verwendung (etwa für Reinigungsdienstleistungen) kann markenrechtlich schutzfähig sein.
In der Praxis sehen die Markenämter genau hin, ob ein Emoji nur dekorativ verwendet wird oder ob es eine eigenständige kennzeichnende Funktion übernimmt. Die Eintragungsquote für Marken mit Emoji-Bestandteilen liegt nach inoffiziellen Schätzungen unter 50 Prozent, deutlich unter der Quote für reine Wortmarken.
Vendor-Glyphen und Urheberrecht
Die konkreten Bilddateien der Vendor sind eine andere Geschichte. Apple Color Emoji wurde 2008 von einem Apple-internen Design-Team entwickelt und wird seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Die einzelnen Glyphen sind als Computer-Schriftarten urheberrechtlich geschützt, sowohl die zugrunde liegenden Vektor-Definitionen als auch die fertig gerasterten Bildvarianten.
Wer eine Apple-Emoji-Grafik aus seinem Mac extrahiert und in eigenes Marketing-Material einbettet, begeht eine Urheberrechtsverletzung nach § 16 UrhG (Vervielfältigung) und § 19a UrhG (öffentliche Zugänglichmachung), sofern keine Lizenz vorliegt. Apple verkauft keine solchen Lizenzen für Drittmarketing. Dasselbe gilt für Google Noto Emoji (Apache 2.0 lizenziert, aber mit Einschränkungen), Samsung One UI Emoji (proprietär) und JoyPixels (proprietär, kommerzielle Lizenzen verfügbar).
Es gibt zwei nennenswerte Ausnahmen für lizenzkostenfreie kommerzielle Nutzung: Twemoji ist seit 2014 unter MIT-Lizenz verfügbar und wird oft als kommerzieller Standard verwendet (Discord, viele Foren-Plattformen, Adobe Creative Cloud-Templates). Microsoft Fluent Emoji ist seit August 2022 unter CC-BY-4.0 erhältlich und nur an die Bedingung der Namensnennung gebunden.
Custom-Emojis in Slack, Discord und Teams
Slack und Discord erlauben es Workspace- und Server-Administratoren, eigene Custom-Emojis hochzuladen. Die Datei (PNG, GIF oder WebP) wird unter einem Shortcode gespeichert und kann von allen Mitgliedern des Workspace/Servers verwendet werden. Aus markenrechtlicher Sicht öffnen sich hier mehrere Fronten.
Wenn das Custom-Emoji eine fremde Marke abbildet, etwa das Logo eines Wettbewerbers, eines Lieferanten oder einer Partner-Firma, kann die Verwendung den Tatbestand der markenmäßigen Benutzung im geschäftlichen Verkehr nach § 14 Abs. 2 MarkenG erfüllen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verwendung „im geschäftlichen Verkehr” erfolgt, bei einem geschlossenen, internen Slack-Workspace ohne Außenwirkung ist das in der Regel zu verneinen. Wird das Slack-Workspace mit Kunden, Partnern oder Lieferanten geteilt, ändert sich die Bewertung.
Heikler ist die Lage bei großen Discord-Communities mit über tausend Mitgliedern. Hier wird in der jüngeren Rechtsprechung zunehmend angenommen, dass die Kommunikation „öffentlich” im Sinne des Markenrechts ist, selbst wenn der Server formal nur über Einladung zugänglich ist. Wer in einem solchen Server ein fremdes Logo als Custom-Emoji hochlädt, geht ein konkretes Abmahnrisiko ein.
Eine in der Praxis verbreitete und meist unkritische Konstellation: Custom-Emojis, die das eigene Firmenlogo abbilden oder eine interne Maskotte. Das ist als Verwendung eigener Marken oder eigener urheberrechtlich geschützter Werke immer zulässig.
Emoji-Marken in Werbung und Verpackung
Eine spezifische Frage, die in der Praxis häufig auftaucht: dürfen Unternehmen offizielle Unicode-Emojis in ihren Werbeanzeigen, auf Produktverpackungen oder in TV-Spots verwenden? Die Antwort hängt davon ab, wie das Emoji eingesetzt wird.
Wenn das Emoji als Text-Element verwendet wird, also als Unicode-Zeichen im Anzeigentext („Verlier kein Detail 👀”), ist das markenrechtlich vollkommen unbedenklich. Der Codepoint wird vom Anzeigen-Rendering-System auf dem Empfänger-Bildschirm in eine Glyphe umgewandelt, die System-Schriftart wird genutzt. Keine fremden Vendor-Glyphen werden vervielfältigt.
Wenn das Emoji aber als grafisches Element in einer Print-Anzeige oder einem Logo verwendet wird, muss die konkrete Glyphendarstellung lizenziert sein. Wer ein Apple-Color-Emoji-Bild in einer gedruckten Werbung verwendet, ohne eine Lizenz dafür zu haben, riskiert eine Urheberrechtsabmahnung von Apple. Sicherer Weg: Twemoji oder Microsoft Fluent Emoji verwenden, die beide kommerziell frei sind.
Worauf Unternehmen achten sollten
Drei Empfehlungen aus der Beratungspraxis.
Erstens: für Text-basierte Verwendung von Emojis in Marketing, E-Mails, Social-Media-Posts und Webseiten besteht keine Lizenz-Pflicht. Die Codepoints sind frei, die Empfänger-Rendering ist Sache des Empfängers.
Zweitens: bei grafischer Vervielfältigung von Vendor-Glyphen unbedingt auf die Lizenz achten. Twemoji und Microsoft Fluent Emoji sind die beiden großen, kommerziell freien Sets. Wer Apple- oder Samsung-Glyphen extrahiert und verwendet, geht ein deutliches Rechts-Risiko ein.
Drittens: bei Custom-Emojis in Slack, Discord und Teams keine fremden Markenlogos verwenden. Eigene Logos sind okay, Maskotten und interne Symbole auch, fremde Marken sind potenziell abmahnfähig, je nach Größe und Öffentlichkeit des Kanals.
FAQ
Häufige Fragen
Kann ein Unternehmen ein Emoji als Marke eintragen lassen?
Ja, grundsätzlich kann ein offizielles Unicode-Emoji als Bestandteil einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen werden. Voraussetzung: die Marke muss Unterscheidungskraft haben, sich also vom üblichen Gebrauch des Emojis abheben. Ein 🚗-Emoji als Wortmarke für ein Autohaus wäre nicht schutzfähig (rein beschreibend), das gleiche Emoji in Kombination mit einem distinktiven Wortzeichen oder grafisch verfremdet kann eingetragen werden.
Darf ich offizielle Unicode-Emojis in meinen Marketing-Texten verwenden?
Ja, ohne Einschränkung. Die Codepoint-Sequenzen des Unicode-Standards sind nicht urheberrechtlich geschützt, das wäre nach § 5 Abs. 1 UrhG ohnehin als amtliches Werk ausgeschlossen. Geschützt sind nur die konkreten Glyphendarstellungen der Vendor (Apple Color Emoji, Microsoft Fluent Emoji etc.). Wer in einer Werbeanzeige das Unicode-Emoji ❤️ verwendet, sendet einfach den Codepoint U+2764, wie er beim Betrachter dargestellt wird, hängt vom System des Empfängers ab, nicht von der eigenen Anzeige.
Wie ist die Lage bei Vendor-Glyphen wie Apple Color Emoji?
Hier wird es komplizierter. Apple, Google, Microsoft und Samsung halten Urheberrechte an ihren jeweiligen Emoji-Glyphendarstellungen. Wer eine Apple-Emoji-Grafik aus dem Apple-System extrahiert und in eigenes Marketing-Material einbaut, läuft Risiko der Urheberrechts-Verletzung. Twemoji (ursprünglich Twitter, heute X) ist die einzige große Emoji-Schrift, die unter MIT-Lizenz frei kommerziell nutzbar ist. Microsoft Fluent Emoji ist seit 2022 unter CC-BY-4.0 verfügbar, also auch kommerziell mit Namensnennung erlaubt.
Sind Custom-Emojis in Slack rechtlich problematisch?
In den meisten Fällen nicht, weil Slack-Workspace-Inhalte üblicherweise als interne Kommunikation gelten. Heikel wird es, wenn ein Custom-Emoji eine fremde Marke abbildet (z.B. ein Wettbewerber-Logo als Witz-Emoji) und das Workspace einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich ist. Dann greift die Markenrechts-Verletzung nach § 14 MarkenG, weil die Marke in der geschäftlichen Kommunikation verwendet wird. Pro forma sicher: keine fremden Logos als Custom-Emojis hochladen, auch nicht ironisch.
Was passiert, wenn ein Unternehmen ein Emoji-Logo in Werbung verwendet?
Wenn die Werbung ein offizielles Unicode-Emoji im normalen Glyphenstil zeigt: kein Problem. Wenn sie eine Vendor-Glyphe (z.B. Apples Variante) reproduziert ohne Lizenz: potenziell Urheberrechtsverletzung. Wenn das Unternehmen das Emoji als Bestandteil einer Marke beanspruchen will, ohne es eingetragen zu haben: keine Schutzansprüche. Wenn das Unternehmen sein eigenes Logo als Emoji-Stil verwendet (z.B. ein stilisiertes Smiley als Firmenlogo): markenrechtlich schützbar, aber kein Zusammenhang zum Unicode-Standard.
Quellen