Ratgeber · Unicode & Vendor

Wie ein neues Emoji ins Unicode-Set kommt: der Proposal-Prozess

Jedes Jahr im April öffnet das Unicode Consortium das Fenster für neue Emoji-Vorschläge. Wer einen Antrag stellt, durchläuft einen mehrstufigen Prüfungsprozess, der bis zu 18 Monate dauert. Die meisten Vorschläge werden abgelehnt, die wenigen, die durchkommen, landen in einer späteren Unicode-Version. Dieser Ratgeber erklärt den Prozess von Anfang bis Ende.

6 Min Lesezeit 1.284 Wörter 5 FAQs
Jan-Tristan Rudat
Jan-Tristan RudatRedakteur
Geprüft am

Wer entscheidet, was ein Emoji wird

Das Unicode Consortium ist eine kalifornische Non-Profit-Organisation, gegründet 1991, mit Sitz in Mountain View. Sie pflegt den Unicode-Standard, der inzwischen über 150.000 Codepoints für Schriftzeichen, Symbole, Mathematik und Emojis umfasst. Mitgliedsorganisationen zahlen Beiträge je nach Status: Full Member (Apple, Google, Microsoft, Meta, Adobe und einige Universitäten) zahlen rund 21.000 US-Dollar jährlich, Associate Members weniger.

Innerhalb des Consortium ist das Emoji Subcommittee, eine Arbeitsgruppe aus etwa zwölf Personen, für die Vorprüfung neuer Vorschläge zuständig. Die finale Entscheidung trifft das Unicode Technical Committee (UTC), das in vier Quartals-Meetings pro Jahr über alle Standardisierungsfragen abstimmt. Emoji-Aufnahmen sind dort nur ein Tagesordnungspunkt unter vielen.

Die Mitglieder des Subcommittee sind in der Regel keine Designer, sondern Standardisierungs-Experten aus den Vendor-Unternehmen, ergänzt um einige unabhängige Linguisten und Bibliotheks-Wissenschaftler. Das bewirkt, dass die Diskussion in den Meetings stark technisch und kulturhistorisch geprägt ist, weniger gestalterisch.

Die zwölf Kriterien des Subcommittee

Im offiziellen Proposal-Guideline-Dokument (Stand 2024) listet das Subcommittee zwölf Faktoren auf, die bei der Bewertung eines Vorschlags eine Rolle spielen. Sie sind nicht hart gewichtet, aber alle müssen plausibel adressiert sein:

  1. Compatibility: Existiert das vorgeschlagene Konzept bereits in einem Vendor-Set außerhalb von Unicode (z.B. als WhatsApp-Sticker), das in den Standard übernommen werden sollte?
  2. Expected Usage Level: Mit welcher Häufigkeit wird das Emoji weltweit verwendet werden? Quellen: Google-Trends-Daten, Twitter-Suchhäufigkeit, Marktforschung.
  3. Image Distinctiveness: Hat das Emoji eine eindeutig erkennbare Form, die sich von bestehenden Emojis abhebt?
  4. Completeness: Vervollständigt das Emoji eine bestehende Gruppe (z.B. wenn 7 Berufe als Emojis existieren, ist die Aufnahme des 8. Berufs eine Vervollständigung)?
  5. Frequently Requested: Wie oft wurde das Emoji in Vorjahren bereits angefragt?
  6. Multiple Usages: Hat das Emoji mehrere mögliche Bedeutungen? Mehrdeutige Emojis (wie 🍆 oder 🍑 mit ihren Sex-Konnotationen) gelten als nachhaltig nützlich.
  7. Use in Sequences: Lässt sich das Emoji sinnvoll in ZWJ-Sequenzen verwenden (z.B. als Teil von Familien-Kombinationen)?
  8. Breaking Precedent: Vermeidet das Proposal Designentscheidungen, die mit etablierten Patterns brechen würden?
  9. Faulty Comparisons: Werden andere Emojis als Vergleich angeführt, die der Antragsteller missversteht?
  10. Exact Image: Verlangt das Proposal eine bestimmte Glyphendarstellung, die Vendor in ihrer Designfreiheit einschränken würde?
  11. Direct Inclusion of Logos / Brands: Wird ein Marken-, Logo- oder Politik-Symbol vorgeschlagen?
  12. Specific People: Bildet das Emoji eine konkrete Person ab?

Punkte 10 bis 12 sind harte Ausschluss-Kriterien. Wer ein Apple-Logo, eine Flagge mit Bezug zu einer politischen Bewegung oder ein Porträt einer Promi-Person vorschlägt, wird ohne weitere Diskussion abgelehnt.

Was ein vollständiges Proposal enthält

Ein einreichungsfähiges Proposal ist ein PDF-Dokument von etwa 15 bis 30 Seiten und enthält in der Regel:

Cover Page mit Metadaten, Name des Antragstellers, Datum, vorgeschlagener Codepoint-Name (in CamelCase nach Unicode-Konvention), Kategorie (z.B. „Smileys & People” oder „Animals & Nature”), Vorschlag für die ZWJ-Sequenz-Verträglichkeit.

Beispielgrafiken, mindestens eine Schwarzweiß-Skizze als Referenz für die Form, plus farbige Varianten in mehreren Stilen. Übliche Praxis: ein Set in Apple-Color-Emoji-Stil, eines in Google-Noto-Stil, eines in Microsoft-Fluent-Stil. Manche Proposals liefern bis zu 18 verschiedene Glyphenvarianten als Inspirationsmaterial für die spätere Vendor-Implementation.

Begründungstext, typischerweise 5 bis 10 Seiten, der die zwölf Kriterien systematisch durchgeht. Wer „Expected Usage Level” schwach belegt, hat schon verloren.

Quellenangaben, Google-Trends-Daten, akademische Studien zur kulturellen Relevanz, Statistiken zur globalen Verbreitung des Konzepts. Privatpersonen-Proposals scheitern hier am häufigsten, weil belastbare Daten schwer zu beschaffen sind.

Faktencheck-Sektion, explizite Antwort auf die zwölf Kriterien des Subcommittee, oft als Tabelle.

Der Emoji-Proposal-Prozess in 6 Schritten Vom Vorschlag bis zum Codepoint Zeitlicher Verlauf: ca. 18 bis 24 Monate April Submission Fenster Jahr 1 Jul-Sep Subcommittee Review Jahr 1 Q4 UTC Vote Jahr 1 Sep Unicode Release Jahr 2 +6-12 Vendor Roll-out Jahr 2-3 Ablehnungsquote ca. 90 Prozent Erfolgreiche Anträge erscheinen erstmals 2-3 Jahre nach Submission Quelle: Unicode Consortium Submission Guidelines, Stand 2024
Sechs Schritte vom Proposal zum sichtbaren Emoji auf Empfänger-Geräten.

Drei Fallstudien aus der Praxis

Erfolgreich: Hijab 🧕 (Unicode 10.0, 2017), Rayouf Alhumedhi, damals 15-jährige Schülerin aus Berlin, reichte ihren Vorschlag 2016 ein. Sie argumentierte mit der globalen Reichweite muslimischer Frauen, die ein Hijab tragen (geschätzte 500 Millionen weltweit), und mit der Tatsache, dass keine vergleichbaren religiösen Bekleidungs-Emojis existierten. Apple bot der Antragstellerin nach Annahme des Proposals eine Kooperation bei der Glyphenausarbeitung an. Die Aufnahme erfolgte mit Unicode 10.0 im Juni 2017.

Abgelehnt: Cassetten 📼 (mehrere Anläufe, 2017-2021), Mehrere Antragsteller schlugen über die Jahre die Aufnahme einer Audio-Kassette ins Emoji-Set vor. Das Subcommittee lehnte regelmäßig ab mit Verweis auf das fehlende „Expected Usage Level”: Kassetten würden in den Top-5000-Google-Trends-Listen nicht mehr auftauchen, die Audio-Kassette gilt als geschichtliches Medium ohne aktive Nutzung. Erst 2019 wurde die Audio-Kassette im Zuge der Retro-Nostalgie-Welle doch aufgenommen, allerdings als 📼 mit dem offiziellen Namen „Videocassette”, was bis heute zu Missverständnissen führt.

Abgelehnt: NFT-Symbol (2022), Mehrere Krypto-Projekte reichten 2022 Vorschläge für ein „NFT-Token” oder „Blockchain”-Emoji ein. Das Subcommittee lehnte alle ab mit Verweis auf Kriterium 11 (kein direktes Markenrecht-Symbol) und 4 (NFTs als Konzept zu trendabhängig, kein zeitloses Symbol). Die Begründungen wurden teils öffentlich diskutiert und führten zu der Klarstellung, dass das Consortium grundsätzlich keine Symbole aufnimmt, deren Bedeutung sich primär aus einem ökonomischen Hype-Zyklus speist.

Was die Statistik über erfolgreiche Anträge sagt

Drei Beobachtungen aus zehn Jahren Unicode-Emoji-Proposals.

Erstens: erfolgreiche Anträge haben in der Regel mindestens drei Jahre belastbare Daten zur weltweiten Verbreitung. Wer ein Konzept einreicht, das erst seit 2024 in Mode gekommen ist, hat 2026 keine Chance auf Aufnahme, die Datenlage reicht nicht.

Zweitens: kulturelle Diversifikation hat seit 2015 deutlich an Gewicht gewonnen. Anträge, die eine bisher unrepräsentierte Region oder Bevölkerungsgruppe abbilden (Maté für Lateinamerika, Hijab für muslimische Frauen, Falafel für arabische Küche, Dumpling für ostasiatische Küche) haben überproportional gute Chancen, wenn die Begründung sauber ist.

Drittens: Anträge auf Berufs- oder Tätigkeits-Emojis sind seit Unicode 14.0 (2021) faktisch geschlossen. Das Subcommittee hat öffentlich erklärt, dass die Berufs-Kategorie als ausreichend abgedeckt gilt. Wer einen neuen Beruf vorschlägt, muss belegen, dass es sich um eine fundamentale Berufsgattung handelt, die in den bestehenden über 100 Berufs-Emojis nicht repräsentiert ist.

FAQ

Häufige Fragen

Wer darf einen Emoji-Vorschlag einreichen?

Jeder. Das Emoji Subcommittee des Unicode Consortium akzeptiert Anträge von Privatpersonen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Interessengruppen gleichermaßen. Eine Mitgliedschaft im Consortium ist nicht nötig, auch keine technische Expertise. Was nötig ist: ein vollständiges Proposal-Formular nach den aktuellen Submission Guidelines, eine technische Beschreibung des vorgeschlagenen Emojis, Beispielgrafiken und eine Begründung der Aufnahme.

Was kostet ein Proposal?

Die Einreichung selbst ist kostenlos. Indirekt kann ein Proposal aber teuer werden: viele Antragsteller engagieren professionelle Designer für die Beispielgrafiken (auf bis zu 18 verschiedenen Glyphen-Stilen, was eine erhebliche Designleistung ist) und Marktforscher für die Datenanalyse zur Nutzungshäufigkeit. Ein professionelles Proposal kostet im niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich. Erfolgreiche Privatpersonen-Proposals zeigen aber, dass es auch ohne externes Budget geht, Rayouf Alhumedhi hat ihr Hijab-Proposal mit 15 Jahren selbst geschrieben.

Wie lange dauert es vom Vorschlag bis zur Aufnahme?

Im günstigsten Fall etwa 18 Monate, im typischen Fall 24 Monate. Das Fenster für neue Proposals öffnet jährlich im April und schließt im Juli. Das Subcommittee prüft im darauffolgenden Halbjahr, das Unicode Technical Committee (UTC) entscheidet in seinen Quartals-Meetings, und die finale Aufnahme erfolgt mit der nächsten Unicode-Version im September. Bis das Emoji dann auf User-Geräten ankommt, vergehen weitere sechs bis zwölf Monate für den Vendor-Roll-out.

Warum werden so viele Vorschläge abgelehnt?

Die offizielle Statistik liegt nicht im Detail vor, aber Vorstandsmitglieder des Consortium nennen Ablehnungsquoten von rund 90 Prozent. Die häufigsten Gründe: das vorgeschlagene Emoji ist eine Markenrechte-Verletzung, es überlappt mit bestehenden Emojis, es lässt sich nicht zeitlos kommunizieren (zu trendabhängig), es bildet ein politisches oder religiöses Symbol mit zu enger Gruppenzuordnung ab, oder die Datenlage zur erwarteten globalen Nutzung ist zu dünn.

Gibt es Beispiele für erfolgreiche Privatpersonen-Anträge?

Ja. Das prominenteste Beispiel ist der Hijab 🧕, vorgeschlagen 2016 von Rayouf Alhumedhi, einer damals 15-jährigen Schülerin aus Berlin. Sie schrieb das Proposal selbst und kooperierte später mit dem Consortium-Mitglied Apple bei der finalen Glyphenausarbeitung. Das Emoji erschien 2017 in Unicode 10.0. Andere bekannte Privatpersonen-Anträge: die Brezel 🥨 (2018, Anonym aus Süddeutschland), das Maté-Symbol 🧉 (2018, Florencia Coelho aus Argentinien), die Auberge 🍆 (1991 schon im Unicode 1.1, hier ohne Proposal-Verfahren).

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Quellen

Worauf dieser Ratgeber sich stützt

Veröffentlicht · zuletzt geprüft
Verantwortlich: Jan-Tristan Rudat
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